[vc_row][vc_column][vc_column_text]ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

„deLück’s Catering“ nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt Spreebordstraße 2-3 15537 Gosen / Neu Zittau

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die Belieferung von Speisen und Getränken sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr/Mobiliar u.a. (= Catering), unabhängig vom Ort der Belieferung. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allge-meinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen unserer Kunden gelten nicht, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich hiermit einverstanden erklärt haben.

2. BESTELLUNGEN / LEISTUNGSUMFANG

Wir liefern an allen Tagen im Jahr. Ihre Bestellung sollte möglichst frühzeitig bei uns eingegan-gen sein. Größere Buffets, Veranstaltungsservice und Dekorationen bestellen Sie bitte längerfristig vor dem Termin. Personenzahlen können noch bis eine Woche vor Veranstaltungstermin geändert werden. Die vom Kunden mitgeteilte Gästezahl und hierfür vereinbarte Leistung wird 10 Tage vor der Veranstaltung endgültig vertraglich bindend und bestimmt den Leistungsumfang. Eine danach mitgeteilte Änderung der Gästezahl ändert den Leistungsinhalt nur dann, wenn wir uns hiermit schriftlich einverstanden erklären oder vom Kunden gewünschte zusätzliche Leistungen tatsächlich erbringen.

3. PREISE, ZAHLUNGEN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, INKASSO

Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders im Angebot ausgewiesen. Sofern nicht anders mit uns vereinbart, erfolgt die Bezahlung bei Lieferung oder Abholung in Bar. Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können bei Unternehmen 8% bei Verbrauchern 5% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (EZB) verlangt werden. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer 10 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, welche Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20% ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen. Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch den Auftragnehmer möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Bei Bestellungen für Sonn- und Feiertage kann es grundsätzlich zu Aufschlägen kommen (beispielsweise für die Bereitstellung von Servicepersonal).

4. TERMINE

Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.

5. LIEFERUNG

Für die Lieferung berechnen wir, sofern kein Pauschalpreis angegeben, einen entfernungsabhängigen Lieferzuschlag von 1,00 €/km. Dieser beinhaltet 1 Fahrer und die Lieferung bis zur Grundstücksgrenze. Weiterer Personal- oder Zeitaufwand wird gesondert berechnet.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Unsere Buffets und Platten werden auf Edelstahl- und Schmuckplatten angerichtet, die Eigentum von de Lück’s Catering sind und wieder zurückgenommen werden.

7. STORNIERUNG

Bei einer Stornierung durch den Kunden gilt § 649 BGB für unsere gesamte Leistung, wonach wir berechtigt sind, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen zu verlangen.

– bis 90 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 10%,

– bis 30 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 50%,

– bis 10 Tage vor dem vereinbartem Liefertermin 75%

des Auftrages. Danach behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

8. GEFAHRÜBERGANG

Bei Lieferungen von Waren oder Mietgegenständen an einen Veranstaltungsort außerhalb unserer Veranstaltungsräume geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Verschlechterung bei Unternehmern auf den Kunden über, sobald wir den Liefergegenstand dem mit dem Transport beauftragten Spediteur, oder bei Transport mit eigenen Fahrzeugen den hiermit beauftragten Mitarbeitern übergeben haben. Bei Verträgen mit Verbrauchern erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe an den Kunden.

9. MÄNGEL

Waren und Mietgegenstände sind vom Kunden bei Übergabe zu prüfen. Festgestellte Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich uns bzw. unseren Mitarbeitern, ggf. auch telefonisch anzuzeigen, damit wir für Abhilfe sorgen können. Geschieht dies nicht, gilt unsere Lieferung als vertragsgerecht durch den Kunden genehmigt. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur bei offensichtlichen Mängeln.

10. BRUCH UND VERLUST

Entstehen bei der Veranstaltung des Kunden an Gegenständen, die wir dem Kunden zur Verfügung gestellt haben, insbesondere an Mobiliar, Geschirr oder Gläsern, Schäden, ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Kunde hat für ein Verschulden seiner Gäste, Mitarbeiter oder Personals wie für eigenes Verschulden einzustehen. Hat der Kunde Gegenstände von uns gemietet, ist er verpflichtet, den Mietzins für die ihm übergebene Sache so lange zu entrichten, bis wir sie zurückerhalten, für beschädigte, zerstörte oder verlorene Sachen, bis diese wieder hergestellt oder Ersatz beschafft oder Wertersatz geleistet wurde.

11. SCHADENERSATZPFLICHT

Wir sind dem Kunden zum Schadenersatz wegen Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung nur dann verpflichtet, wenn uns oder einem unserer Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass Schadenersatz wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit verlangt wird. Haftungsausschlüsse oder –Beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

12. AUSTAUSCHRECHT

Wir sind berechtigt, in unserem Sortiment bzw. unserer Preisliste aufgeführte Spezialitäten gegen gleichwertige auszutauschen, wenn die zu liefernden Spezialitäten zurzeit nicht vorhanden sind und der Austausch zumutbar ist.

13. RÜCKTRITT

Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.

14. MIETPREIS, MIETEINHEIT FÜR VERANSTALTUNGSGEGENSTÄNDE

Die in unseren Angeboten aufgeführten Mieten beweglicher Gegenstände gelten für eine Dauer von 3 Tagen ohne Sonn- und Feiertage (Mieteinheit). Abhol- und Rückgabetag gelten jeweils als ganzer Tag. Nimmt der Kunde den Mietgegenstand über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, für jede angefangene neue Mieteinheit die Miete erneut in voller Höhe zu erheben.

15. PFLICHTEN DES KUNDEN

Unser Kunde ist verpflichtet uns sofort zu unterrichten, wenn der Mietgegenstand beschädigt und reparaturbedürftig ist, er hat in diesem Fall jegliche Reparatur zu unterlassen.

16. HÜPFBURG

Für die Überwachung der Hüpfburg übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Die Inbetriebnahme und Nutzung des Gegenstandes sind von mindestens einer Person des Kunden zu Überwachen. Wir nehmen ausdrücklich Bezug auf die an der Hüpfburg befindlichen Nutzungsregeln.

17. BESICHTIGUNGSRECHT

Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietgegenstände jederzeit zu besichtigen, notwendige Maßnahmen zu deren Erhaltung zu treffen und, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht, diese zurückzu-nehmen.

18. NUTZUNG VON MIETGEGENSTÄNDEN

Soweit dem Kunden Gegenstände mietweise überlassen werden, darf er diese nur zu dem vereinbarten Zweck und am vertraglich vereinbarten Ort benutzen. Die Mietgegenstände sind (sofern nicht anders vereinbart) innerhalb von 4 Werktagen im gereinigten Zustand zurückzugeben.

19. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist das Land Brandenburg. De Lück’s Catering, Spreebordstraße 2-3, 15537 Gosen – Neu Zittau.

Stand: Januar 2021.

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